Das FamS
Brabandtstraße 5
38100 Braunschweig

Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de


Wenn Eltern eine Tagespflegeperson für Ihr Kind gefunden haben und sich mit ihr einig geworden sind, gehen sie, gemeinsam mit der Tagespflegeperson, einen Vertrag mit der Stadt Braunschweig ein.

Das geschieht, wenn die Vereinbarung über Kindertagespflege und der Antrag auf Festsetzung des Kindertagespflege-Entgelts vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei „Das FamS” oder beim städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abgegeben wurden.


Die für alle Seiten verbindlichen Regelungen für diesen Vertrag zwischen Eltern, Tagespflegepersonen und der Stadt Braunschweig finden Sie in den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig“ (Kindertagespflege AVB). Diese sind Bestandteil des Elternpakets und können hier heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Vereinbarung mit der Stadt sollte ein gesonderter Vertrag (Privatvertrag) zwischen Tagespflegeperson und Eltern aufgesetzt werden, in dem u. a. geregelt ist, ob es eine zusätzliche Vergütung gibt, ob Extrakosten entstehen oder wie mit Verspätungen, Krankheit, Urlaub usw. umgegangen wird. Mehr zum Privatvertrag finden Sie hier
  • Wichtige Informationen zu Abrechnungs- und Vertragsbedingungen
    für Eltern
    finden Sie hier.
  • Informationen für zu Abrechnungs- und Vertragsbedingungen
    für Tagespflegepersonen
    können hier nachgelesen werden.


Hinweis: Da „Das FamS” von der Stadt Braunschweig mit der Vermittlung der Kindertagesplätze beauftragt wurde, aber einige Aufgaben in diesem Zusammenhang weiterhin bei der Stadt liegen, ist ein Datenaustausch zwischen „Das FamS” und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur planerischen und statistischen Verwertung erforderlich. Ihre Angaben aus der Elternanfrage und der Vereinbarung zur Kindertagespflege werden für die Bedarfsermittlung, Entgeltabrechnung und statistische Auswertung weitergegeben.