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| Das
FamS Brabandtstraße 5 38100 Braunschweig |
Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de |
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Wenn Eltern eine Tagespflegeperson für Ihr Kind gefunden haben und sich mit ihr einig geworden sind, gehen sie, gemeinsam mit der Tagespflegeperson, einen Vertrag mit der Stadt Braunschweig ein. Das geschieht, wenn die Vereinbarung über Kindertagespflege und der Antrag auf Festsetzung des Kindertagespflege-Entgelts vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei „Das FamS” oder beim städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abgegeben wurden. Die für alle Seiten verbindlichen Regelungen für diesen Vertrag zwischen Eltern, Tagespflegepersonen und der Stadt Braunschweig finden Sie in den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig“ (Kindertagespflege AVB). Diese sind Bestandteil des Elternpakets und können hier heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Vereinbarung mit der Stadt sollte ein gesonderter Vertrag (Privatvertrag) zwischen Tagespflegeperson und Eltern aufgesetzt werden, in dem u. a. geregelt ist, ob es eine zusätzliche Vergütung gibt, ob Extrakosten entstehen oder wie mit Verspätungen, Krankheit, Urlaub usw. umgegangen wird. Mehr zum Privatvertrag finden Sie hier
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