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Auf dieser Seite befinden sich aktuelle Informationen zu wichtigen
Veränderungen und Neuerungen in Bezug auf die Kindertagespflege. Die
Einträge sind chronologisch sortiert, beginnend mit dem Aktuellsten.
Zudem hat diese Seite Archivcharakter.
- Die
Einträge aus 2007 und 2008 finden Sie hier
- Die
Einträge aus 2009 finden Sie hier
- Die
Einträge aus 2010 finden Sie hier
- Die
Einträge aus 2011 finden Sie hier
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Unser
Newsletter zum Download
„Das
FamS” veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen
Newsletter mit wichtigen Informationen und Tipps für Tagespflegepersonen.
Alle Newsletter finden Sie hier
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06.01. Neue Telefonnummern im „Das
FamS“!
Wir
haben den Anschluss im Hauptbüro erweitert und deshalb neue Telefonnummern
erhalten. Ab sofort erreichen Sie:
• unsere Zentrale unter (0531) - 120 55
44 – 0 und
• das Fax unter (0531) - 120 55 44 –
9.
Die alten Nummern, die mit „9669“ starten laufen teilweise noch
einige Zeit parallel, werden aber spätestens zum 01.03.2012 eingestellt.
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06.01. Änderung AG Termine
Alle Braunschweiger Tagespflegepersonen sind herzlich eingeladen, sich unseren
Arbeitsgruppen anzuschließen. Derzeit sind noch einzelne Plätze
in den AGs frei, bei großer Nachfrage besteht auch die Möglichkeit
weitere Gruppen zu gründen.
In 2012 werden alle AGs (inkl. Schuki-AG) einen Termin zum Thema „Sexualpädagogik“
mit Frau Korfhage von Pro Familia haben. Da diese Termine erst nach dem Druck
des Fortbildungsheftes für Tagespflegepersonen festgelegt werden konnten,
hat es Terminänderungen gegeben, die nicht im Programmheft aufgenommen
werden konnten.
Bitte achten Sie auf die Änderungen im Termin und auch Ort (Pro Familia)
für die Themenabende zur Sexualpädagogik!
• Aktueller
Überblick zu den AG-Terminen
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06.01. Anrechnung der Geldleistungen
auf Arbeitslosengeld II
Ab
01.01.2012 entfällt die Sonderregelung im § 11a SGB II, nach der
die Geldleistungen für die Betreuung von Tagespflegekindern nicht bzw.
nur teilweise auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. § 11a SGB
II regelt, dass die Leistungen nach §23 SGB VIII (Geldleistungen bei
Tagespflege) als Einkommen zu berücksichtigen und abzüglich der
im §11b SGB II genannten Absetzbeträge auf das Arbeitslosengeld
II anzurechnen sind. Dementsprechend gilt also nicht mehr, dass die
ersten beiden Tageskinder anrechnungsfrei bleiben.
Uns
ist noch unklar, wie in Braunschweig die Ausgaben für die Tätigkeit
als Tagespflegeperson berücksichtigt werden (wird das Jobcenter daran
festhalten alle Ausgaben einzeln zu prüfen oder besteht die Möglichkeit
einer Aufwandspauschale?). In Göttingen und Osnabrück findet eine
pauschalisierte Anrechnung statt. D.h. der Anteil des Entgelts, der als Aufwandsentschädigung
gewertet wird, (2/3 des Entgelts) bleibt dort anrechnungsfrei.
Tagespflegepersonen im Alg 2 Bezug, sollten sich unbedingt mit Ihrem Ansprechpartner
im Jobcenter in Verbindung setzen und sich eine Vorausberechnung für
die Anrechnung geben lassen. Wir informieren sobald wir neuere Kenntnisse
zur Praxis in Braunschweig haben.
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06.01. Werbung für neue Qualifizierungskurse
nach dem DJI
Braunschweiger Bürger/innen, die an den nächsten Qualifizierungskursen
teilnehmen möchten (Start der Kurse: April/Mai 2012), müssen bis
zum 30.03.2012 ihren ausgefüllten Personalbogen im „Das FamS”
abgegeben haben und sollten sich parallel dazu beim Haus der Familie anmelden,
um einen Platz zu reservieren. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich im
„Das FamS” beraten.
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06.01. Tagespflegepersonen fallen nicht
unter die EU-Richtlinie für Lebensmittelunternehmen
Tagesmütter
fallen nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen.
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin reagiert damit auf
Medienberichte, wonach Berliner Tagesmütter unverhältnismäßig
aufwändige Auflagen vom 1. Januar 2012 an fürchten.
Die Kommission wird darüber hinaus Kontakt mit den zuständigen Berliner
Behörden aufnehmen, um sich mit ihnen über eine verhältnismäßige
Anwendung der EU-Lebensmittelregeln zu beraten.
Wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder
serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen, die seit
2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt. Natürlich müssen
auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden. Dies kann
jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische
Vorgaben.
Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von Lebensmittelunternehmen“.
Sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu
beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung
des EU-Rechts.
Quelle: ots-Originaltext: Europäische Kommission vom 16.12.2011
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06.01. Tagespflegepersonen können
im Bildungsatlas für ihre Pflegestelle werben
Der
Bildungsatlas gibt Braunschweiger Bildungseinrichtungen die Möglichkeit
für ihr Angebot zu werben. Tagespflegepersonen können dort kostenlos
ihre Stelle mit Bild bekannt machen. Dafür ist ein Fragebogen auszufüllen
und zusammen mit dem Bild an die Ideeal Werbeagentur und Verlag GmbH zu schicken
– Email: t.schnelle@ideeal-bs.de.
Der Fragebogen hat eine relativ starre Struktur, so dass nicht alle Besonderheiten
der Tagespflege darin Platz haben, es können jedoch einige Infos im Bemerkungsfeld
untergebracht werden. Da vor dem Druck Ihre Daten eingepflegt und Korrektur
gelesen werden müssen, schicken Sie Ihren ausgefüllten Fragebogen
bitte spätestens bis Mitte Januar.
Bitte die Fragebögen nicht an Das FamS schicken, sondern direkt an die
Werbeagentur – auch Rückfragen direkt bei der Agentur stellen unter
Tel: 0531 220010.
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06.01. Frau Fuths nicht
mehr erreichbar
Frau
Fuths, Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes, hat sich zum Jahresende in
den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Bis zur Neubesetzung ihrer Stelle
(vermutlich März 2012) ist Herr Peters der alleinige Ansprechpartner
für alle Braunschweiger Tagespflegepersonen im Pflegekinderdienst.

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