„Das FamS”  
Brabandtstraße 5
38100 Braunschweig

Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de


Auf dieser Seite befinden sich aktuelle Informationen zu wichtigen Veränderungen und Neuerungen in Bezug auf die Kindertagespflege. Die Einträge sind chronologisch sortiert, beginnend mit dem Aktuellsten.


Zudem hat diese Seite Archivcharakter.

  • Die Einträge aus 2007 und 2008 finden Sie hier
  • Die Einträge aus 2009 finden Sie hier
  • Die Einträge aus 2010 finden Sie hier
  • Die Einträge aus 2011 finden Sie hier

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Unser Newsletter zum Download

„Das FamS” veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen Newsletter mit wichtigen Informationen und Tipps für Tagespflegepersonen. Alle Newsletter finden Sie hier

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06.01. Neue Telefonnummern im „Das FamS“!

Wir haben den Anschluss im Hauptbüro erweitert und deshalb neue Telefonnummern erhalten. Ab sofort erreichen Sie:

• unsere Zentrale unter (0531) - 120 55 44 – 0 und
• das Fax unter (0531) - 120 55 44 – 9.

Die alten Nummern, die mit „9669“ starten laufen teilweise noch einige Zeit parallel, werden aber spätestens zum 01.03.2012 eingestellt.

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06.01. Änderung AG Termine
Alle Braunschweiger Tagespflegepersonen sind herzlich eingeladen, sich unseren Arbeitsgruppen anzuschließen. Derzeit sind noch einzelne Plätze in den AGs frei, bei großer Nachfrage besteht auch die Möglichkeit weitere Gruppen zu gründen.
In 2012 werden alle AGs (inkl. Schuki-AG) einen Termin zum Thema „Sexualpädagogik“ mit Frau Korfhage von Pro Familia haben. Da diese Termine erst nach dem Druck des Fortbildungsheftes für Tagespflegepersonen festgelegt werden konnten, hat es Terminänderungen gegeben, die nicht im Programmheft aufgenommen werden konnten.
Bitte achten Sie auf die Änderungen im Termin und auch Ort (Pro Familia) für die Themenabende zur Sexualpädagogik!

• Aktueller Überblick zu den AG-Terminen

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06.01. Anrechnung der Geldleistungen auf Arbeitslosengeld II

Ab 01.01.2012 entfällt die Sonderregelung im § 11a SGB II, nach der die Geldleistungen für die Betreuung von Tagespflegekindern nicht bzw. nur teilweise auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. § 11a SGB II regelt, dass die Leistungen nach §23 SGB VIII (Geldleistungen bei Tagespflege) als Einkommen zu berücksichtigen und abzüglich der im §11b SGB II genannten Absetzbeträge auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen sind. Dementsprechend gilt also nicht mehr, dass die ersten beiden Tageskinder anrechnungsfrei bleiben.

Uns ist noch unklar, wie in Braunschweig die Ausgaben für die Tätigkeit als Tagespflegeperson berücksichtigt werden (wird das Jobcenter daran festhalten alle Ausgaben einzeln zu prüfen oder besteht die Möglichkeit einer Aufwandspauschale?). In Göttingen und Osnabrück findet eine pauschalisierte Anrechnung statt. D.h. der Anteil des Entgelts, der als Aufwandsentschädigung gewertet wird, (2/3 des Entgelts) bleibt dort anrechnungsfrei.

Tagespflegepersonen im Alg 2 Bezug, sollten sich unbedingt mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung setzen und sich eine Vorausberechnung für die Anrechnung geben lassen. Wir informieren sobald wir neuere Kenntnisse zur Praxis in Braunschweig haben.

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06.01. Werbung für neue Qualifizierungskurse nach dem DJI
Braunschweiger Bürger/innen, die an den nächsten Qualifizierungskursen teilnehmen möchten (Start der Kurse: April/Mai 2012), müssen bis zum 30.03.2012 ihren ausgefüllten Personalbogen im „Das FamS” abgegeben haben und sollten sich parallel dazu beim Haus der Familie anmelden, um einen Platz zu reservieren. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich im „Das FamS” beraten.


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06.01. Tagespflegepersonen fallen nicht unter die EU-Richtlinie für Lebensmittelunternehmen

Tagesmütter fallen nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin reagiert damit auf Medienberichte, wonach Berliner Tagesmütter unverhältnismäßig aufwändige Auflagen vom 1. Januar 2012 an fürchten.
Die Kommission wird darüber hinaus Kontakt mit den zuständigen Berliner Behörden aufnehmen, um sich mit ihnen über eine verhältnismäßige Anwendung der EU-Lebensmittelregeln zu beraten.

Wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen, die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt. Natürlich müssen auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden. Dies kann jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische Vorgaben.

Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von Lebensmittelunternehmen“. Sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.

Quelle: ots-Originaltext: Europäische Kommission vom 16.12.2011


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06.01. Tagespflegepersonen können im Bildungsatlas für ihre Pflegestelle werben

Der Bildungsatlas gibt Braunschweiger Bildungseinrichtungen die Möglichkeit für ihr Angebot zu werben. Tagespflegepersonen können dort kostenlos ihre Stelle mit Bild bekannt machen. Dafür ist ein Fragebogen auszufüllen und zusammen mit dem Bild an die Ideeal Werbeagentur und Verlag GmbH zu schicken – Email: t.schnelle@ideeal-bs.de.

Der Fragebogen hat eine relativ starre Struktur, so dass nicht alle Besonderheiten der Tagespflege darin Platz haben, es können jedoch einige Infos im Bemerkungsfeld untergebracht werden. Da vor dem Druck Ihre Daten eingepflegt und Korrektur gelesen werden müssen, schicken Sie Ihren ausgefüllten Fragebogen bitte spätestens bis Mitte Januar.


Bitte die Fragebögen nicht an Das FamS schicken, sondern direkt an die Werbeagentur – auch Rückfragen direkt bei der Agentur stellen unter Tel: 0531 220010.

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06.01. Frau Fuths nicht mehr erreichbar

Frau Fuths, Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes, hat sich zum Jahresende in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Bis zur Neubesetzung ihrer Stelle (vermutlich März 2012) ist Herr Peters der alleinige Ansprechpartner für alle Braunschweiger Tagespflegepersonen im Pflegekinderdienst.