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Anrechnung der Geldleistungen auf Arbeitslosengeld II
Ab 01.01.2012 entfällt die Sonderregelung im § 11a SGB II,
nach der die Geldleistungen für die Betreuung von Tagespflegekindern
nicht bzw. nur teilweise auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
§ 11a SGB II regelt, dass die Leistungen nach §23 SGB VIII
(Geldleistungen bei Tagespflege) als Einkommen zu berücksichtigen
und abzüglich der im §11b SGB II genannten Absetzbeträge
auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen sind.
In Zukunft gilt also nicht mehr, dass die ersten beiden Tageskinder
anrechnungsfrei bleiben.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung
und lassen sich eine Vorausberechnung für die Zeit ab Januar 2012
geben.
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Frist für neue Qualifizierungskurse nach dem DJI
Braunschweiger Bürger/innen, die an den nächsten Qualifizierungskursen
teilnehmen möchten (Start der Kurse: November 2011), müssen
bis zum 30.09.2011 ihren ausgefüllten Personalbogen
im „Das FamS” abgegeben haben und sollten sich parallel
dazu beim Haus der Familie anmelden, um einen Platz zu reservieren.
Bitte lassen Sie sich diesbezüglich im „Das FamS” beraten.
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29.08.2011 Führungszeugnisse
von Tagespflegepersonen nicht mehr gebührenfrei
Das Bundesamt für Justiz hat die Gebührenbefreiung für
das erweiterte Führungszeugnis von Tagespflegepersonen abgeschafft
- es sei denn sie zählen zu der Gruppe, die in diesem Merkblatt
aufgeführt ist.
Alle anderen zahlen ab sofort für sich selbst und bei Tagesmüttern/-vätern
für jede weitere im Haushalt der Pflegestelle lebende Person ab
14 Jahren jeweils 13 EUR pro Führungszeugnis.
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20.07.2011 Hinweis auf Fachtage
unten
auf der Seite Fortbildungen
finden Sie neue Infos zu empfehlenswerten Fachtagen anderer Anbieter
in Niedersachsen und Hessen.
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20.07.2011 Verzögerungen im
Zahlungslauf Juli
Bei
der Auszahlung der laufenden Leistungen für den Monat Juli 2011
ist es bedauerlicherweise zu einer Panne gekommen, so dass bei vielen
Tagespflegepersonen die Beträge nicht zum 15. eingegangen sind.
Herr Tetzel entschuldigt sich ausdrücklich für die entstandenen
Unannehmlichkeiten und betont, dass die Stadt Braunschweig bemüht
ist die zeitgerechte Überweisung künftig sicherzustellen.
Es wird um Verständnis gebeten.
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20.07.2011 Umsetzung
der beitragsfreien Betreuung von 3- 6 Jährigen
Laut
Ratsbeschluss vom 28. Juni 2011 wird von Braunschweiger Eltern ab dem
1. August 2011 für die öffentliche Betreuung ihrer Kinder
im Kita-Alter kein Entgeltbeitrag mehr erhoben, d. h. die Betreuung
dieser Kinder in öffentlich geförderten Kindertagesstätten
und in der Kindertagespflege ist beitragsfrei (ausgenommen Essensgeld
o.ä.).
Eltern, deren Kind(er) bereits zu dieser Altersgruppe gehören,
können zum 01.08.2011 ihre Entgeltzahlungen für diese(s) Kind(er)
einstellen. Eltern jüngerer Kinder können ab dem Monat, in
dem ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet, die entsprechende Zahlung
einstellen.
Eltern von Kindern im Kita-Alter, die neu das Entgeltverfahren beantragen,
benutzen den untenstehenden Antragsbogen. Sie brauchen jedoch ihr Einkommen
nicht nachweisen.
Die Beitragsfreiheit für diese(s) Kind(er) endet mit dem Eintritt
in die Schule.
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20.07.2011 Änderung in der
Ämterabfrage
Im
Verfahren der Eignungsüberprüfung ist vonseiten der Stadt
Braunschweig eine Änderung vorgenommen worden. Künftig wird
von Tagespflegepersonen, die ihre Erlaubnis bzw. Berechtigung zur Kindertagespflege
erstmalig beantragen oder (nach Ablauf von 5 Jahren) verlängern
möchten, die Vorlage eines „Erweiterten Führungszeugnisses“
gefordert. Dieses Führungszeugnis wird auch von allen volljährigen
Personen im Haushalt einer Tagesmutter gefordert. Es wird im Bürgerservice
beantragt, anhand einer Bescheinigung, die der Pflegekinderdienst nach
Eingang des ausgefüllten Personalbogens zusendet. Im Zuge dieser
Änderung entfallen die Anfragen an die Polizeidirektion sowie die
Stelle „Soziale Sicherung“ der Stadt Braunschweig (Sozialamt).
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Empfehlung zum Ehec-Infektionsschutz
Wichtig!
Wie Sie den Medien entnehmen können, breitet sich aktuell der Ehec-Erreger
in Deutschland aus und verursacht Durchfallerkrankungen mit teils tödlichem
Ausgang. Gurken, Tomaten und Blattsalat sind dabei als Träger des
Erregers aufgetreten. Da die genaue Quelle des Erregers noch nicht bekannt
ist und der Erreger auch durch gründliches Waschen und Schälen
nicht sicher entfernt wird, wird empfohlen vorübergehend ganz auf
rohes Gemüse und Obst zu verzichten. Ab 70° C soll der Erreger
absterben, so dass entsprechend gekochtes Gemüse und Obst (mind.
10 Minuten lang) unbedenklich sein sollte.
Wenn
Fälle in der Tagespflegestelle oder in den Familien der Tageskinder
auftreten, lassen Sie sich bitte im Gesundheitsamt beraten. Auf jeden
Fall ist ein Arzt aufzusuchen und auf den Einsatz von Hausmitteln gegen
allgemeine Durchfallerkrankungen zu verzichten, da diese bei Ehec nicht
wirken oder die Auswirkungen sogar noch verschlimmern können.
Um
einer Infektion durch Ansteckung vorzubeugen, sollten die hygienischen
Standards gewissenhaft eingehalten werden – insbesondere das gründliche
Händewaschen.
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Erstattung Unfallversicherungsbeiträge und Fortbildungspauschale
mit dem Zahllauf im Juni
Im Juni sollen alle Tagespflegepersonen, die aktuell mind. ein Kind
betreuen, mit der Entgeltüberweisung auch die Erstattung des Beitrages
zur Unfallversicherung 2010 und die Fortbildungspauschale in Höhe
von 30 EUR erhalten.
Personen, die diese Pauschale nicht bekommen – z.B. weil sie im
Juni nicht betreuen/betreut haben – wenden sich bitte an Frau
Vogel/Frau Kluske in der Entgeltstelle. Sie erhalten ihre Zahlung auf
Nachweis (Rechnung der Unfallversicherung und Fortbildungsnachweis).
WICHTIG! Dies gilt ebenfalls für
Tagespflegepersonen, denen bislang die Erstattungen der Fortbildungspauschale
2010 und der Unfallversicherung 2009 nicht überwiesen werden konnte.
Dies ist nun möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenfalls mit
Ihrem Nachweis an die Entgeltstelle.
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Qualifizierung zum/zur Sozialassistent/in
aktualisierte Info vom 23.05.2011
Auf der Grundlage der Neuregelung der BbS-VO zum 01.08.2011 können
Tagespflegepersonen – unter bestimmten Voraussetzungen –
direkt in die 2. Klasse der Ausbildung zum Sozialassistenten einsteigen.
Die
BBS 5 in Braunschweig möchte eine berufsbegleitende Qualifizierung
zur Sozialassistentin für Tagespflegepersonen und andere Interessierte
mit Start zum zweiten Schulhalbjahr (Feb. 2012) anbieten. Die theoretischen
Inhalte werden an zwei Abenden in der Woche (jeweiliger Start ca. 18:00/18:30
Uhr) und 14-tägig samstags vermittelt. Außerdem ist ein großer
Anteil angeleiteter Praxis zu leisten. Diese Ausbildung (Inhalt ist
das zweite Jahr der Sozialassistentenausbildung) wird 1,5 Jahre dauern
wird. Weitere Einzelheiten und Hintergründe entnehmen Sie bitte
dem
Wichtig!
Interessenten werden gebeten sich bis zum 07.6. formlos bei der
BBS anzumelden (Kontakt siehe Infoblatt). Die BBS benötigt
ca. 30 Interessierte um einen Berufsbegleitenden Kurs zu starten.
Am 21.06. findet um 17:00 Uhr eine Info-Veranstaltung in der
BBS statt – dort können viele persönliche Fragen
zu den Zugangsvoraussetzungen, der Ausbildung sowie Anerkennung von
Praxisstunden geklärt werden.
Wir bitten darum, nicht im „Das FamS“ anzurufen,
um Fragen rund um die Ausbildung zu klären. Dafür ist allein
die BBS 5 zuständig! Das FamS steht der BBS als Ansprechpartnerin
zur Verfügung und unterstützt sie gern im Weiterleiten der
Informationen – zeichnet aber nicht für die Inhalte und Rahmenbedingungen
der Ausbildung verantwortlich und hat darauf auch keinen Einfluss.
Tagespflegepersonen, die eine Ausbildung in Vollzeit
nutzen möchten, können sich umgehend in der
BBS 5 melden und in die 2 Klasse der Sozialassistentenausbildung aufgenommen
werden. Auch wenn die Anmeldefristen bereits abgelaufen sind, gibt es
in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung für Tagespflegepersonen. Bei
erfolgreichem Bestehen würde nach einem Jahr der Abschluss zum/zur
Sozialassistenten/in erreicht, der Grundlage für die 2 Jährige
Erzieherausbildung darstellt.
Der
Schulbesuch kostet keinerlei Gebühren, Schulbücher können
gegen eine Leihgebühr entliehen werden. Kosten entstehen für
die Schulmaterialien (insbes. zahlreiche Kopien) und könnten bei
insgesamt ca. 200 - 300 € liegen (grobe Schätzung - ohne Gewähr).
Bitte
beachten! Der Bund bietet im Rahmen des Aktionsprogramms
Kindertagespflege für Tagespflegepersonen, die mind. 1 Kind betreuen,
Zuschüsse an. Diese müssen jeweils 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn
beantragt werden. Bis Mitte Juni sollte die Höhe /Zweckbestimmung
des Zuschusses geklärt sein, im Gespräch ist ein pauschalisierter
Zuschuss von 150 €/Monat.
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Schuki AG zusätzlicher Termin
In der Arbeitsgruppe für Tagespflegepersonen, die Schulkinder betreuen,
bestand der Wunsch nach einem zusätzlichen Termin. Dieser findet
nun am 23. Juni um 19:30 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt. Hier die
aktualisierte
Terminübersicht
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Handout zum Vortrag von Dr. Armin Krenz
Eine Kopiervorlage für das Handout, das Dr. Armin Krenz zu seinem
Vortrag „Was Kinder für eine gesunde seelische Entwicklung
brauchen” verteilt hat, liegt im Das FamS. Interessierte können
sich dort eine Kopie abholen. Ebenso stehen folgende Bücher von
Herrn Krenz im Das FamS zur Ausleihe bereit:
• „Kinder brauchen Seelenproviant“
• „Was Kinder brauchen“ aktive Entwicklungsbegleitung
im Kindergarten
• Beobachtung und Entwicklungsdokumentation im Elementarbereich
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Terminverschiebung Rückgabe/Ausleihe Spielekisten
Aufgrund des Vortrages von Herrn Dr. Krenz wurde die verlängerte
Öffnungszeit für die Rückgabe der Spielekisten um eine
Woche verschoben, neuer Termin 10.05.2011.
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Ausstehende Überweisungen der Fortbildungspauschale 2010
aktualisierte
Info!
Für Tagespflegepersonen, die im Juni 2010 keine Tageskinder betreut
haben, konnte die Pauschale aufgrund eines Fehlers im EDV-System lange
nicht angewiesen werden. Die Funktion konnte nun eingerichtet werden.
Betroffene, die ihre Fortbildungspauschale aus 2010
bislang noch nicht erhalten, werden gebeten sich an Frau Vogel zu wenden,
die dann die Überweisung anweist.
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Achtung! Freie Plätze nach
dem Sommer
Im „Das FamS” melden sich vermehrt Eltern, die für
die Zeit nach den Sommerferien verlässlich eine Kinderbetreuung
benötigen. Deshalb bitten wir Tagespflegepersonen, die jetzt schon
sicher wissen, dass sie ab dem Sommer wieder einen Platz oder mehrere
Plätze freihaben, sich im Das FamS zu melden. Dann können
wir diese Plätze jetzt schon in der Vermittlung berücksichtigen.
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Telefonische Erreichbarkeit des „Das FamS”
Da die bisherige Telefonanlage häufig überlastet war, hat
Das FamS im Januar/Februar den Anbieter gewechselt und eine neue Telefonanlage
erhalten. Nicht alles lief bei den Umstellungen reibungslos. Wir hoffen
Ihnen nun in besserer Qualität zur Verfügung zu stehen und
entschuldigen uns für die bisherigen Ausfälle.
Trotzdem kann es sein, dass Sie in den Öffnungszeiten nicht gleich
durchkommen, weil unsere Kolleginnen im Gespräch sind. Wir bitten
darum, dass Sie dann Ihre Nummer auf dem AB hinterlassen. Sie werden
nach Möglichkeit umgehend oder zumindest innerhalb eines Tages
zurückgerufen. Sollten Sie keinen zeitnahen Rückruf erhalten,
bitten wir um erneuten Anruf im Das FamS – vereinzelt kommt es
leider vor, dass die Ansage der Rückrufnummer auf dem AB nicht
verständlich ist.
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Termine und Anmeldung für Arbeitsgruppen im „Das
FamS”
Die Termine und Themen für die Arbeitsgruppen in 2011 stehen fest.
Interessierte Tagespflegepersonen, die bisher nicht an den AGs teilgenommen
haben, können sich jetzt ebenfalls im „Das FamS” anmelden.
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Achtung! Fehlerhafte Entgeltabrechnungen
im Februar
Aufgrund eines Software Updates kam es im Februar bei den Entgeltzahlungen
an die Tagespflegepersonen zu Fehlern – obwohl im Probelauf alles
einwandfrei lief.
Zum Einen wurden auf allen Abrechnungsbelegen die Summen für die
hälftigen Erstattungen der Sozialversicherungen nicht ausgewiesen.
Deshalb sind diese nicht zeitgleich mit der Zahlung verschickt worden.
Sowie dieser Fehler behoben ist, werden die korrigierten Belege verschickt.
Zum Anderen kam es bei mehreren Tagespflegepersonen zu Überzahlungen,
da Zahlungen aus dem Januar erneut abgebucht wurden. Diese sollen mit
der Entgeltabrechnung im März verrechnet werden.
Die Computerfirma arbeitet mit Hochdruck an Lösungen und die Entgeltstelle
entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden
sind.
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Antragsfrist für die Erstattung von Investitionskosten nach RIK
Braunschweiger
Tagespflegepersonen, die zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für
0-3 Jährige eine Erstattung von Investitionskosten nach RIK (Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen)
beantragen wollen, möchten sich bitte mit Herrn Peters vom Pflegekinderdienst
in Verbindung setzen.
Die Antragsfrist für 2011 endet zum 31. März 2011.
Aus Gründen der besseren Planbarkeit bittet der Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie darum, dass alle Personen, die für 2012
Investitionskostenerstattungen beantragen möchten –
auch wenn sie derzeit noch keine Erlaubnis zur Kindertagespflege besitzen
- bis zum 31.12.2011 Ihr Vorhaben bei Herrn Peters
(Tel: 470 8467) ankündigen.
Nähere Informationen zum Investitionskostenprogramm finden Sie
hier.