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| „Das FamS” Brabandtstraße 5 38100 Braunschweig |
Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de |
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Hier finden Sie Fragen, die in der Beratung immer wieder auftreten. Diese Seite wird ständig erweitert, gern nehmen wir Ihre Fragen auf. .................................................................................................... Können
wir vorzeitig kündigen, weil wir unser Kind einige Tage vor Monatsende
nicht zur Tagesmutter bringen möchten? Die Tagesmutter hält für die vereinbarte Zeit einen Betreuungsplatz für Ihr Kind vor. Wenn Sie aus persönlichen Gründen (z.B. Urlaub) Ihr Kind schon einige Tage vor dem Monatsende nicht mehr in die Betreuung bringen, rechtfertigt dies keine außerordentliche Kündigung. Die Tagesmutter hält ja trotzdem den Betreuungsplatz vor und hat ihn in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben. Analog zur Kita zahlen Sie für den bereitgestellten Platz auch wenn Sie ihn nicht jeden Tag voll ausnutzen. Sollte Ihre Tagesmutter jedoch ebenfalls ein Interesse daran haben den Betreuungsvertrag vor dem Monatsende aufzulösen (z.B. weil sie schon ein neues Tageskind für diesen Platz gefunden hat), können Sie gemeinsam eine außerordentliche Kündigung einreichen. Sie ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen, um das gegenseitige Einvernehmen deutlich zu machen. Hat die Tagesmutter
kein eigenes Interesse an einer vorzeitigen Kündigung, ist sie berechtigt
auf dem Einhalten der Fristen bestehen. |
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