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Hier finden Sie Fragen, die in der Beratung immer
wieder auftreten. Diese Seite wird ständig erweitert, gern nehmen
wir Ihre Fragen auf.
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• Was von Eltern am häufigsten gefragt wird:
Wann
erhalten wir eine Geschwisterermäßigung?
Muss ich feste Zeiten buchen?
Was ist, wenn sich der Betreuungsbedarf
ändert?
Wird das Elterngeld für
die Berechnung des Kindertagespflegeentgelts mit zum Familieneinkommen gezählt?
Kann ich das Entgelt, das
ich privat an die Tagespflegeperson zahle, steuerlich geltend machen?
Muss ich als Hartz IV- Empfänger
eine Zuzahlung leisten?
Wie kann ich das Betreuungsverhältnis
beenden?
Das Haushaltseinkommen hat
sich geändert, wird jetzt das Entgelt für die Kindertagespflege
neu berechnet?
Müssen wir trotz der Befreiung
von der Entgeltzahlung einen Entgeltantrag stellen?
Können wir vorzeitig kündigen,
weil wir unser Kind einige Tage vor Monatsende nicht zur Tagesmutter bringen
möchten?
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•
Was von Tagespflegepersonen
am häufigsten gefragt wird:
Fragestellungen
zur Behandlung von Einkünften aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson
werden auf der Seite Abrechnung
behandelt. Dort finden Sie allgemeine Informationen zu Abrechnungen und Meldepflichten,
die unserem Kenntnisstand entsprechen. „Das FamS” ist jedoch keine
Rechtberatungsstelle. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie sich bei den
entsprechenden Behörden und/oder von einem Steuerberater beraten lassen,
da „Das FamS” keine Gewähr für die Gültigkeit der
Regelungen, bezogen auf Ihren Einzelfall, übernehmen kann.
Darf
die Anzahl der Plätze, die in der Pflegeerlaubnis genannt ist, überschritten
werden?
Darf ich als Kinderbetreuerin Kinder aus mehreren Familien betreuen
und über den städtischen Fachbereich abrechnen?
Können Tagespflegepersonen
Kinderbetreuungskosten für ihre eigenen Kinder steuerlich absetzen?
Ich habe erst in diesem Jahr
angefangen, als Tagespflegeperson zu arbeiten. Muss ich für dieses Jahr
eine Fortbildung nachweisen?

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