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Seit dem
Jahr 2007 ist die jährliche Fortbildungspflicht für
Tagespflegepersonen Standard der Kindertagespflege in Braunschweig.
Wer
ist zur Fortbildung verpflichtet?
1. Der Fortbildungspflicht unterliegen alle aktiven Tagespflegepersonen, die
in der Kindertagespflege tätig sind bzw. zur Vermittlung durch „Das
FamS“ zur Verfügung stehen.
2. Tagespflegebewerber, die an einem Qualifizierungskurs teilnehmen,
müssen in dem jeweiligen Jahr keine weitere Fortbildung nachweisen.
3. Tagespflegebewerber mit pädagogischer Ausbildung, die bis zum 30.
September des jeweiligen Jahres ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson
aufnehmen, müssen einen Fortbildungsnachweis erbringen.
4. Tagespflegewerber, die erst nach dem 01. Oktober des jeweiligen Jahres
ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson aufnehmen, müssen in dem Jahr
keine Fortbildung nachweisen.
Welche
Fortbildungen werden anerkannt?
Anerkannt werden alle Fortbildungen, die einen Beitrag dazu leisten, dass
die Tagespflegeperson in
ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt wird und sie ihre Betreuungstätigkeit
mit hoher Professionalität ausführen kann. Folgende Schwerpunkte
sind vorgegeben:
-
das gesundheitliche Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder
-
Bildung und Freizeitgestaltung
- Erziehung
und Psychologie
- Beziehung
zu den Kindeseltern/konstruktive Zusammenarbeit in der Erziehung
- Tätigkeitsbegleitende
Themen und Beratung
Es gibt keine
Vorgaben bzgl. des zeitlichen Umfangs oder der Anbieter. Es werden sowohl
Einzelveranstaltungen, Workshops und Fachvorträge als auch längerfristige
Trainings anerkannt.
„Das FamS” hat in Kooperation mit dem Haus der
Familie ein spezielles Fortbildungsprogramm für Tagespflegepersonen entwickelt
und empfiehlt die Teilnahme an diesen Angeboten. Alle dort aufgeführten
Fortbildungen sind kostengünstig und werden anerkannt. Dazu zählen
auch die kostenfreien Arbeitsgruppen von „Das FamS”.
Wer eine Fortbildung außerhalb dieses Programms wahrnehmen möchte,
sollte zuvor im „Das FamS” abklären, ob sie anerkannt wird
und muss sich selbst darum kümmern eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten.
Welche Angaben müssen in der Teilnahmebescheinigung
enthalten sein?
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung
erhalten. Die Bescheinigung muss
- Ihren persönlichen
Namen,
- den Namen
des Veranstalters,
- den Fortbildungstitel,
- das Datum
der Fortbildung und
- den Stempel
sowie die Unterschrift des Durchführenden
bzw. des Veranstalters beinhalten.
Wie
wird die Fortbildungspflicht überprüft?
„Das FamS” registriert die Teilnahme an Fortbildungen in der Datenbank
anhand der eingereichten Fortbildungsbescheinigungen. Deshalb ist es unerlässlich,
dass Sie Ihre Teilnahme durch die Vorlage der Teilnahmebescheinigung im „Das
FamS“ nachweisen – bitte spätestens
Anfang November. Zum Jahresende wird gemeinsam mit dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Familie überprüft, ob alle Tagespflegepersonen
ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.
Bitte beachten: Die meisten Angebote finden vor oder direkt
nach den Sommerferien statt. Deshalb bitte zügig buchen. Wer erst im
letzten Quartal eine Fortbildung sucht, wird kaum noch fündig und riskiert
den Entzug der Erlaubnis.
Welche
Unterstützung bietet die Stadt Braunschweig?
Die Stadt Braunschweig unterstützt die Tagespflegepersonen mit einer
pauschalen Zahlung von 30,00 € pro Person und Jahr, unabhängig von
den Teilnahmegebühren einer Fortbildung. Dieser Betrag wird mit dem Zahlungslauf
im Mai oder Juni (zusammen mit der Erstattung der Unfallversicherung) auf
das Konto aller betreuenden Tagespflegepersonen überwiesen. Diejenigen,
die zu diesem Zeitpunkt keine Tageskinder betreuen, erhalten den Betrag, wenn
sie ihre Bescheinigung im „Das FamS“ einreichen und darauf hinweisen,
dass die Überweisung noch nicht erfolgt ist.

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