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Zunächst
haben wir Tandemmodelle und Stadtteilvertretungen in den Stadtteilen aufgebaut,
wo mehrere Tagespflegepersonen nah beieinander wohnen. Unser langfristiges
Ziel ist es jedoch möglichst in jedem Stadtteil passende Modelle aufzubauen.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in Vertretungsmodellen haben oder vielleicht
schon eine Tagespflegeperson kennen, mit der Sie sich gegenseitig vertreten
möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Wir bieten Ihnen:
-
Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einer passenden Vertretungspartnerin,
-
Gesprächsführung und Beratung beim gegenseitigen Kennenlernen
und Aushandeln der Bedingungen,
- Informationen
und Hilfestellung zur Abrechnung mit der Stadt Braunschweig
-
Ideen und Unterstützung bei der Planung und Gestaltung regelmäßiger
gemeinsamer Aktionen und Unternehmungen, damit Sie und die Kinder sich gegenseitig
kennenlernen
-
ggf. Unterstützung bei besonderen Anliegen (z.B. Raumsuche für
einen Tagesmüttertreff im Stadtteil)
Bei Interesse, Fragen
oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Vertretungsteam:
Birgit Wöllnitz, Sabine Gerecke oder Maike Wörndel.
Was muss ich beachten, wenn ich ausfalle?
Ablaufplan
1.
Sowie Sie feststellen, dass Sie Ihr/e Tageskind/er nicht betreuen können,
informieren Sie schnell alle Betroffenen (Vertretungspartner,
die Eltern der Kinder und „Das FamS“).
2.
Klären Sie dabei umgehend mit Ihrer Tandempartnerin bzw. mit den Vertretungspartnerinnen
im Stadtteil, ob diese eine Vertretung übernehmen kann/können.
3.
Informieren Sie die Eltern so zeitig wie möglich über Ihren Ausfall
und über Vertretungsmöglichkeiten durch Vertretungspartner. Falls
Sie keine Vertretungsmöglichkeit anbieten können, verweisen Sie
die Eltern an „Das FamS“ oder weisen Sie auf die Möglichkeit
der Bereitschaftskräfte hin.
4.
Informieren Sie „Das FamS” über Ihre Ausfallzeit.
Verfahren für die Zahlungen an die ausgefallene Tagespflegeperson
Die laufende Geldleistung (inkl. der Erstattung der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge)
wird weiter gewährt
• für den ersten und letzten Tage bei Krankheit der Tagespflegeperson
• für die Dauer einer Fortbildungsveranstaltung der Tagespflegeperson
pro Jahr.
Für alle weiteren Vertretungsgründe erfolgt keine Entgeltzahlung
für die ausfallende Tagespflegeperson.
Diesen Abschnitt
anzeigen als

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Was muss
ich beachten, wenn ich jemanden vertrete?
- Im Vertretungsfall
dürfen ebenfalls maximal 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
Wenn Ihre Pflegeerlaubnis auf 5 Tageskinder ausgestellt ist, dürfen
Sie diese nicht überschreiten. Tagespflegepersonen deren Pflegeerlaubnis
auf weniger als 5 Kinder ausgestellt wurde, dürfen - nach Absprache
mit dem Familien-Service-Büro - im Vertretungsfall (also kurzfristig)
ihre Pflegeerlaubnis überschreiten bis zum Maximum von 5 gleichzeitig
anwesenden Tageskindern.
- Sie erhalten
als Vertretungskraft Ihr Betreuungsentgelt von der Stadt Braunschweig
nach Vorlage des Vertretungsnachweises. Die Höhe
des Entgelts entspricht dem aktuellen Satz (zurzeit 4,10 € pro
Kind und Stunde). Hierzu müssen Sie das Formular
für den Vertretungsnachweis herunterladen und für jedes
- in Vertretung betreute - Tageskind ein Deckblatt ausfüllen sowie
die Betreuungszeit für jeden einzelnen Tag in die Tabelle eintragen.
- Wenn Sie
Bereitschaftskraft im Vertretungspool sind, haben Sie mit der Stadt
Braunschweig einen Vertrag
abgeschlossen und rechnen monatlich im Nachhinein ab.
Dazu müssen Sie Ihre tatsächlichen Bereitschaftsstunden in
das Formular
für den Bereitschaftsnachweis (eine Tabelle pro Monat) eintragen
und die erbrachten Vertretungsstunden in das Formular für den Vertretungsnachweis
(für jedes Kind eine gesonderte Tabelle).
Ablaufplan:
1.
Eine Tagespflegeperson,
Eltern oder „Das FamS” fragen bei Ihnen an, ob Sie eine Vertretung
übernehmen können.
2.
Sie prüfen, ob Ihnen die Vertretung möglich ist (insbesondere beachten,
dass nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig von Ihnen betreut werden).
3.
Wenn Sie zusagen, dann sind umgehend mit den Eltern weitere Details abzusprechen.
4.
„Das FamS” informieren, wenn Sie sich einig geworden sind und
die Vertretung von Ihnen übernommen wird.
5.
Nach der Vertretungszeit den Vertretungsnachweis ausfüllen und zur Abrechnung
beim „Das FamS” einreichen.
Wichtig:
Im Hinblick auf das Bindungsverhalten von Kleinkindern ist es empfehlenswert
bei kurzfristigen Ausfällen nur auf Personen zurückzugreifen, die
dem Kind bereits vertraut sind. Bitte berücksichtigen Sie, in jedem Fall
wo eine dem Kind unbekannte Tagespflegeperson zum Einsatz kommt, dass eine
andere Bezugsperson des Kindes die Begleitung bzw. Eingewöhnung übernehmen
muss.
Damit sich die Vertretungskraft darüber hinaus so gut wie möglich
auf das Kind einstellen kann, finden Sie hier einen „Brief“, in
dem wichtige Infos zum Tageskind für die Vertretungskraft
eingetragen werden können. Das FamS-Vertretungsteam hat dazu die Erfahrungen
und Vorschläge einiger Vertretungskräfte zusammengetragen.
Bitte informieren
Sie die Eltern über diesen Brief, der im Vertretungsfall dem Kind ausgefüllt
mitgegeben werden sollte – bzw. wenn Sie selbst eine Vertretung übernehmen,
bitten Sie die Eltern Ihnen den Brief mitzubringen. Die Eltern können
ihn auf unserer Homepage Seite Vertretung herunterladen.
„Brief
an die Vertretungskraft“
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