„Das FamS”
Brabandtstraße 5
38100 Braunschweig

Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de


Das Thema Vertretung ist für Sie eine Medaille mit zwei Seiten. Einerseits ist es ein gutes Angebot für die Eltern Ihrer Tageskinder, dass sie selbst bei Ausfallzeiten die Kinderbetreuung sicherstellen können. Damit wird ein wesentlicher Nachteil gegenüber institutioneller Betreuung aufgehoben. Andererseits bedeutet dieser Service für Sie zusätzliche Arbeit, sowohl wenn Sie aktiv an Vertretungsmodellen teilnehmen als auch wenn Sie außerhalb der Modelle kurzfristig ein Kind aufnehmen. Wir Mitarbeiterinnen vom „Das FamS” Vertretungsteam möchten Sie gern in dieser Sache unterstützen.

© Kirsten Brehm

Zunächst haben wir Tandemmodelle und Stadtteilvertretungen in den Stadtteilen aufgebaut, wo mehrere Tagespflegepersonen nah beieinander wohnen. Unser langfristiges Ziel ist es jedoch möglichst in jedem Stadtteil passende Modelle aufzubauen. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in Vertretungsmodellen haben oder vielleicht schon eine Tagespflegeperson kennen, mit der Sie sich gegenseitig vertreten möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Wir bieten Ihnen:

  • Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einer passenden Vertretungspartnerin,
  • Gesprächsführung und Beratung beim gegenseitigen Kennenlernen und Aushandeln der Bedingungen,
  • Informationen und Hilfestellung zur Abrechnung mit der Stadt Braunschweig
  • Ideen und Unterstützung bei der Planung und Gestaltung regelmäßiger gemeinsamer Aktionen und Unternehmungen, damit Sie und die Kinder sich gegenseitig kennenlernen
  • ggf. Unterstützung bei besonderen Anliegen (z.B. Raumsuche für einen Tagesmüttertreff im Stadtteil)

Bei Interesse, Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Vertretungsteam:
Birgit Wöllnitz, Sabine Gerecke oder Maike Wörndel.


Was muss ich beachten, wenn ich ausfalle?

Ablaufplan

1.
Sowie Sie feststellen, dass Sie Ihr/e Tageskind/er nicht betreuen können, informieren Sie schnell alle Betroffenen (Vertretungspartner, die Eltern der Kinder und „Das FamS“).

2.
Klären Sie dabei umgehend mit Ihrer Tandempartnerin bzw. mit den Vertretungspartnerinnen im Stadtteil, ob diese eine Vertretung übernehmen kann/können.


3.
Informieren Sie die Eltern so zeitig wie möglich über Ihren Ausfall und über Vertretungsmöglichkeiten durch Vertretungspartner. Falls Sie keine Vertretungsmöglichkeit anbieten können, verweisen Sie die Eltern an „Das FamS“ oder weisen Sie auf die Möglichkeit der Bereitschaftskräfte hin.

4.
Informieren Sie „Das FamS” über Ihre Ausfallzeit.



Verfahren für die Zahlungen an die ausgefallene Tagespflegeperson


Die laufende Geldleistung (inkl. der Erstattung der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge) wird weiter gewährt

• für den ersten und letzten Tage bei Krankheit der Tagespflegeperson
• für die Dauer einer Fortbildungsveranstaltung der Tagespflegeperson pro Jahr.

Für alle weiteren Vertretungsgründe erfolgt keine Entgeltzahlung für die ausfallende Tagespflegeperson.

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Was muss ich beachten, wenn ich jemanden vertrete?

  • Im Vertretungsfall dürfen ebenfalls maximal 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Wenn Ihre Pflegeerlaubnis auf 5 Tageskinder ausgestellt ist, dürfen Sie diese nicht überschreiten. Tagespflegepersonen deren Pflegeerlaubnis auf weniger als 5 Kinder ausgestellt wurde, dürfen - nach Absprache mit dem Familien-Service-Büro - im Vertretungsfall (also kurzfristig) ihre Pflegeerlaubnis überschreiten bis zum Maximum von 5 gleichzeitig anwesenden Tageskindern.
  • Sie erhalten als Vertretungskraft Ihr Betreuungsentgelt von der Stadt Braunschweig nach Vorlage des Vertretungsnachweises. Die Höhe des Entgelts entspricht dem aktuellen Satz (zurzeit 4,10 € pro Kind und Stunde). Hierzu müssen Sie das Formular für den Vertretungsnachweis herunterladen und für jedes - in Vertretung betreute - Tageskind ein Deckblatt ausfüllen sowie die Betreuungszeit für jeden einzelnen Tag in die Tabelle eintragen.
  • Wenn Sie Bereitschaftskraft im Vertretungspool sind, haben Sie mit der Stadt Braunschweig einen Vertrag abgeschlossen und rechnen monatlich im Nachhinein ab. Dazu müssen Sie Ihre tatsächlichen Bereitschaftsstunden in das Formular für den Bereitschaftsnachweis (eine Tabelle pro Monat) eintragen und die erbrachten Vertretungsstunden in das Formular für den Vertretungsnachweis (für jedes Kind eine gesonderte Tabelle).

Ablaufplan:

1.
Eine Tagespflegeperson, Eltern oder „Das FamS” fragen bei Ihnen an, ob Sie eine Vertretung übernehmen können.

2.
Sie prüfen, ob Ihnen die Vertretung möglich ist (insbesondere beachten, dass nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig von Ihnen betreut werden).

3.
Wenn Sie zusagen, dann sind umgehend mit den Eltern weitere Details abzusprechen.

4.

„Das FamS” informieren, wenn Sie sich einig geworden sind und die Vertretung von Ihnen übernommen wird.

5.
Nach der Vertretungszeit den Vertretungsnachweis ausfüllen und zur Abrechnung beim „Das FamS” einreichen.


Wichtig:
Im Hinblick auf das Bindungsverhalten von Kleinkindern ist es empfehlenswert bei kurzfristigen Ausfällen nur auf Personen zurückzugreifen, die dem Kind bereits vertraut sind. Bitte berücksichtigen Sie, in jedem Fall wo eine dem Kind unbekannte Tagespflegeperson zum Einsatz kommt, dass eine andere Bezugsperson des Kindes die Begleitung bzw. Eingewöhnung übernehmen muss.

Damit sich die Vertretungskraft darüber hinaus so gut wie möglich auf das Kind einstellen kann, finden Sie hier einen „Brief“, in dem wichtige Infos zum Tageskind für die Vertretungskraft eingetragen werden können. Das FamS-Vertretungsteam hat dazu die Erfahrungen und Vorschläge einiger Vertretungskräfte zusammengetragen.

Bitte informieren Sie die Eltern über diesen Brief, der im Vertretungsfall dem Kind ausgefüllt mitgegeben werden sollte – bzw. wenn Sie selbst eine Vertretung übernehmen, bitten Sie die Eltern Ihnen den Brief mitzubringen. Die Eltern können ihn auf unserer Homepage Seite Vertretung herunterladen.

„Brief an die Vertretungskraft“


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