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| „Das FamS” Brabandtstraße 5 38100 Braunschweig |
Tel. 0531-120 55 44 - 0 Fax 0531-120 55 44 - 9 info@dasfams.de |
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![]() Die gesetzlichen Neuregelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), das sogenannte Tagespflegeausbaugesetz (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), die beide im Jahr 2005 in Kraft getreten sind, beinhalten auch eine Neuregelung der Kindertagespflege. Laut
§ 43 benötigt seitdem jede Tagespflegeperson,
die mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate ein
Kind gegen Entgelt außerhalb der Wohnung des Kindes betreut, eine Erlaubnis.
Diese Erlaubnis bedingt eine Überprüfung auf Geeignetheit
der Person und der Räumlichkeiten, sowie vertiefte Kenntnisse bzgl. der
Kindertagespflege. Sie wird, je nach Geeignetheit, für 1-5 Kinder ausgestellt. Wenn
Sie von der Stadt Braunschweig eine Erlaubnis bzw. Berechtigung zur Kindertagespflege
erhalten möchten, sollten Sie sich im „Das FamS” melden –
hier erhalten Sie in einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch
Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen. Wenn sich Ihr Interesse an der
Tätigkeit als Tagespflegeperson nach diesem Informationsgespräch
bestätigt/ verfestigt, erhalten Sie einen Termin zu einem Bewerbergespräch
im „Das FamS“ sowie die dafür erforderlichen Unterlagen.
Damit beginnt der Prozess der Eignungsüberprüfung. In diesem Bewerbergespräch
werden u.a. Ihre Motivation und mögliche Vorerfahrungen im Umgang mit
Kindern sowie Ihre Vorstellungen von der Tätigkeit in der Kindertagespflege
erörtert. Anschließend gibt „Das FamS“ eine Einschätzung
über Ihre Geeignetheit sowie Ihre persönlichen Unterlagen plus den
städtischen Personalbogen mit Angaben zu Ihren persönlichen Daten
an den Pflegekinderdienst der Stadt Braunschweig. Wenn
Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in oder ein Diplom in Sozialarbeit/Sozialpädagogik
vorweisen und ein pädagogisches Konzept für die Kindertagespflege
einreichen, können Sie direkt nach der Eignungsüberprüfung
als Tagespflegeperson anerkannt werden und die Erlaubnis erhalten.
Bei weiteren Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen oder zur Konzeption wenden
Sie sich bitte an „Das FamS”. Nach
Erteilen der Erlaubnis werden Ihre vermittlungsrelevanten Daten im Rahmen
eines Aufnahmegesprächs in die „Das FamS”-Datenbank aufgenommen
und die Vermittlung an suchende Eltern beginnt. „Das FamS”-Büro vermittelt ausschließlich vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie anerkannte Tagespflegepersonen. Nur diese, beim „Das FamS” registrierten Personen, können über die Entgeltregelung mit der Stadt abgerechnet werden.
1.) Alle Tagespflegepersonen
in Braunschweig müssen mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung
im Jahr teilnehmen und einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen
(betrifft TPP und KB). 2.) Seit 2010
sind Tagsmütter/-väter darüber hinaus verpflichtet, sich innerhalb
von 5 Jahren einer Qualitätsüberprüfung
zu unterziehen und gemäß der Tagespflegeskala (TAS) eine ausreichende
Bewertung zu erreichen (betrifft TPP). Diese Verpflichtung wiederholt sich
bei jeder Neuerteilung der Pflegerlaubnis/Berechtigung zur Kindertagespflege
nach 5 Jahren.
Kinderfrauen/ Kinderbetreuer (KB)
4.) Für
alle TPP und KB gilt ferner: Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis/Berechtigung zur Kindertagespflege nach 5 Jahren Jede Erlaubnis/Berechtigung zur Kindertagespflege ist (ab Ausstellungsdatum) auf 5 Jahre befristet und erlischt nach Ablauf dieser Frist. Zwei bis drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis wird das Verfahren zur Neuerteilung der Erlaubnis durch eine erneute Behördenabfrage vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eingeleitet. Folgende Voraussetzungen bilden die Grundlage für eine Neuerteilung: Tagesmütter/-väter
[TPP] |
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