Da
die Kindertagespflege den Eltern dabei helfen soll, Erwerbstätigkeit
und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren, besteht für
Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Vertretung bei Ausfall ihrer Tagespflegeperson
(§ 22 Abs. 2 Punkt 3 und § 23 Abs. 4 SGB VIII). In Braunschweig
ist „Das FamS” damit beauftragt praktikable Vertretungsregelungen
und –modelle zu entwickeln bzw. umzusetzen und bei der Vermittlung
von Vertretungsmöglichkeiten mitzuwirken.
Durch
Projektmittel aus dem Niedersächsischen Landesprogramm „Familie
mit Zukunft” konnte seit Januar 2008 ein Team damit beginnen, den
Bereich Vertretung systematisch auf- und auszubauen. Folgende drei Modelle
wurden bislang umgesetzt:
1. Tandemmodell
Zwei Tagesmütter, die in räumlicher Nähe zueinander wohnen,
bilden ein Tandem. Sie treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen
Aktionen mit ihren Tageskindern und stellen so sicher, dass die Kinder zu
beiden Betreuungspersonen eine Bindung aufbauen können. Fällt
eine der beiden aus, kann sie durch ihre Tandem-Partnerin vertreten werden,
denn die Kinder sind mit ihr vertraut.
Stadtteile, in denen Tandems eingerichtet wurden, sind Bevenrode, Gartenstadt,
Hondelage, Lehndorf, Innenstadt, Östlicher Ring, Querum, Rautheim,
Stöckheim, Südstadt, Völkenrode, Waggum
2. Stadtteilvertretung
Mehrere Tagesmütter aus einem Stadtteil vertreten sich gegenseitig.
Durch gemeinsame Unternehmungen und Treffen im Stadtteil lernen die Tageskinder
auch die anderen Tagespflegepersonen kennen. Im Vertretungsfall können
die Kinder - je nach Bedarf und Passung - auf die verschiedenen Tagesmütter
aufgeteilt werden.
Stadtteile,
in denen Stadtteilvertretung besteht sind Lehndorf, Östlicher Ring,
Rautheim und Querum.
3. Vertretung durch Bereitschaftskräfte (Pool)
Fünf Braunschweiger Tagespflegepersonen halten jeweils einen Betreuungsplatz
für kurzfristig auftretende Vertretungsfälle frei. Dafür
erhalten sie von der Stadt ein Bereitschaftsgeld. Wer einen Platz für
den Vertretungspool zur Verfügung stellt, muss sich für einen
längeren Zeitraum verpflichten und eine Kernbetreuungszeit von ca.
10 Stunden anbieten. Fällt eine Tagespflegeperson aus und die Vertretung
kann nicht durch eines der oben genannten Modelle aufgefangen werden, steht
den Eltern ein Betreuungsplatz aus diesem Pool zur Verfügung. Eltern
und Kind haben die Möglichkeit, die Bereitschaftskraft im Vorfeld kennen
zu lernen, regelmäßige Treffen in der Betreuungszeit können
jedoch nicht angeboten werden.
Stadtteile,
in denen Poolplätze vorgehalten werden, sind Heidberg, Hondelage, Melverode,
Ölper, östliches Ringgebiet und Uni-Viertel.
Lesen Sie mehr
zu dem Thema Vertretung unter:
• Informationen für
Eltern
• Hilfe unsere Tagesmutter ist
krank
• Informationen für
Tagespflegepersonen
Sie haben Fragen
oder Anregungen zur Vertretungsregelung oder Sie suchen Unterstützung,
um selbst an einem Vertretungsmodell in Ihrem Stadtteil mitzuarbeiten?
Dann
wenden Sie sich bitte an das Vertretungsteam von „Das FamS”.
Birgit Wöllnitz, Sabine Gerecke und Maike Wörndel freuen sich
auf einen regen Austausch mit Ihnen.