Da die Kindertagespflege den Eltern dabei helfen soll, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren, besteht für Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Vertretung bei Ausfall ihrer Tagespflegeperson (§ 22 Abs. 2 Punkt 3 und § 23 Abs. 4 SGB VIII). In Braunschweig ist „Das FamS” damit beauftragt praktikable Vertretungsregelungen und –modelle zu entwickeln bzw. umzusetzen und bei der Vermittlung von Vertretungsmöglichkeiten mitzuwirken.

Durch Projektmittel aus dem Niedersächsischen Landesprogramm „Familie mit Zukunft” konnte seit Januar 2008 ein Team damit beginnen, den Bereich Vertretung systematisch auf- und auszubauen. Folgende drei Modelle wurden bislang umgesetzt:

1. Tandemmodell
Zwei Tagesmütter, die in räumlicher Nähe zueinander wohnen, bilden ein Tandem. Sie treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktionen mit ihren Tageskindern und stellen so sicher, dass die Kinder zu beiden Betreuungspersonen eine Bindung aufbauen können. Fällt eine der beiden aus, kann sie durch ihre Tandem-Partnerin vertreten werden, denn die Kinder sind mit ihr vertraut.


Stadtteile, in denen Tandems eingerichtet wurden, sind Bevenrode, Gartenstadt, Hondelage, Lehndorf, Innenstadt, Östlicher Ring, Querum, Rautheim, Stöckheim, Südstadt, Völkenrode, Waggum


2. Stadtteilvertretung
Mehrere Tagesmütter aus einem Stadtteil vertreten sich gegenseitig. Durch gemeinsame Unternehmungen und Treffen im Stadtteil lernen die Tageskinder auch die anderen Tagespflegepersonen kennen. Im Vertretungsfall können die Kinder - je nach Bedarf und Passung - auf die verschiedenen Tagesmütter aufgeteilt werden.

Stadtteile, in denen Stadtteilvertretung besteht sind Lehndorf, Östlicher Ring, Rautheim und Querum.

3. Vertretung durch Bereitschaftskräfte (Pool)
Fünf Braunschweiger Tagespflegepersonen halten jeweils einen Betreuungsplatz für kurzfristig auftretende Vertretungsfälle frei. Dafür erhalten sie von der Stadt ein Bereitschaftsgeld. Wer einen Platz für den Vertretungspool zur Verfügung stellt, muss sich für einen längeren Zeitraum verpflichten und eine Kernbetreuungszeit von ca. 10 Stunden anbieten. Fällt eine Tagespflegeperson aus und die Vertretung kann nicht durch eines der oben genannten Modelle aufgefangen werden, steht den Eltern ein Betreuungsplatz aus diesem Pool zur Verfügung. Eltern und Kind haben die Möglichkeit, die Bereitschaftskraft im Vorfeld kennen zu lernen, regelmäßige Treffen in der Betreuungszeit können jedoch nicht angeboten werden.

Stadtteile, in denen Poolplätze vorgehalten werden, sind Heidberg, Hondelage, Melverode, Ölper, östliches Ringgebiet und Uni-Viertel.

Lesen Sie mehr zu dem Thema Vertretung unter:

Informationen für Eltern
Hilfe unsere Tagesmutter ist krank
Informationen für Tagespflegepersonen


Sie haben Fragen oder Anregungen zur Vertretungsregelung oder Sie suchen Unterstützung, um selbst an einem Vertretungsmodell in Ihrem Stadtteil mitzuarbeiten?

Dann wenden Sie sich bitte an das Vertretungsteam von „Das FamS”. Birgit Wöllnitz, Sabine Gerecke und Maike Wörndel freuen sich auf einen regen Austausch mit Ihnen.